Die häufigsten Fragen
Nein, alle Anträge werden ausschließlich von unseren eigenen, zertifizierten Energieberatern bearbeitet. So garantieren wir Ihnen höchste Qualität und persönliche Betreuung.
Wir sind spezialisiert auf die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)-Einzelmaßnahmen. Dazu zählen:
- Austausch von Fenstern und Türen
- Dachdämmung
- Dämmung der Kellerdecke
- Wärmedämmverbundsysteme (WDVS)
...von der Antragstellung bis zur Auszahlung der Förderung. Einfach als Fachpartner registrieren, und wir erledigen den Rest.
Die Förderung steht allen privaten Eigentümern von wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien zur Verfügung – sowohl Selbstnutzern als auch Vermietern. Gewerbliche Immobilienbesitzer können ebenfalls von der Förderung profitieren.
Alle erforderlichen Informationen und Dokumente werden über unsere einfache Online-Datenaufnahme erfasst. Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.
Unser deutschlandweiter, digitaler Service kombiniert mehrjährige Erfahrung in der Fördermittelbeantragung mit effizienten Prozessen. Wir kümmern uns professionell und zuverlässig um jeden Schritt, damit Sie sich auf Ihr Projekt konzentrieren können.
Ja, die Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Energieberater ist verpflichtend, wenn Sie Förderprogramme wie die BEG nutzen möchten. Unsere Energieberater sind in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (DENA) eingetragen und garantieren eine fehlerfreie und effiziente Abwicklung Ihrer Förderanträge.
Ein Handwerkspartner der Förderprofis ist ein Fachbetrieb, der mit uns zusammenarbeitet, um Sanierungsmaßnahmen wie den Austausch von Fenstern, Türen oder Dämmmaßnahmen durchzuführen. Gemeinsam sichern wir die optimale Förderung für Ihre Projekte.
BEG-Einzelmaßnahmen umfassen beispielsweise den Austausch von Fenstern und Türen, Dachdämmung, Kellerdeckendämmung und Wärmedämmverbundsysteme. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur Auszahlung der Förderung auf Ihr Konto.
Nein, eine Beauftragung vor der Antragstellung ist nicht notwendig. Sie können den Antrag über uns stellen und anschließend den Handwerker beauftragen.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können steuerliche Vorteile und BEG-Förderungen kombiniert werden. Unsere Energieberater unterstützen Sie dabei, die optimale Lösung zu finden.
Die BEG-Einzelmaßnahme ist eine direkte staatliche Förderung, bei der Sie einen Zuschuss zu den Kosten Ihrer Sanierungsmaßnahmen erhalten. Eine steuerliche Förderung erfolgt hingegen über Steuererleichterungen, die Sie über mehrere Jahre geltend machen können. Unsere Experten beraten Sie gern zu den jeweiligen Vorteilen.
Wenn Sie sich als Fachpartner registrieren, erhalten Sie Zugang zu unserem Förderportal. Dort können Sie jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand aller Ihrer Anträge einsehen – schnell, übersichtlich und bequem.